Geschäftsbedingungen CUBE49 Eventlocation
1. Geltungsbereich
1.1. Durch Unterfertigung der Nutzungsvereinbarung erklärt der Nutzungsberechtigte, dass er den/die oben angegebenen Raum/Räume nutzen möchte. Die COUNT IT GmbH prüft die Verfügbarkeit und gibt zeitnahe eine Rückmeldung.
1.2. Für die Nutzung erhält der Nutzungsberechtigte vor Beginn der Nutzungsdauer einen Zugangschip für den/die zugewiesenen Raum/Räume. Mit Aushändigung des Zugangschips oder der Bereitschaft dazu wird das Angebot des Nutzungsvertrages durch die COUNT IT GmbH angenommen und der Vertrag ist zu den hierin festgehaltenen Bedingungen rechtswirksam abgeschlossen.
2. Kosten für den Nutzungsberechtigten
2.1. Das vereinbarte Nutzungsentgelt wird durch die COUNT IT GmbH anhand der tatsächlich erfolgten Nutzungsdauer bzw. Konsumation in Rechnung gestellt.
2.2. Für den Fall eines zusätzlichen Reinigungsaufwandes, der über die Reinigungspauschale hinaus geht, werden die Mehrkosten dem Nutzungsberichtigten in Rechnung gestellt.
3. Rechte und Pflichten des Nutzungsberechtigten
3.1. Mit Abschluss dieses Nutzungsvertrages hat der Nutzungsberechtigte das Recht den zugewiesenen Raum im/in den Gebäude/n der COUNT IT GmbH mit der Adresse Softwarepark 49/49a, 4232 Hagenberg im Mühlkreis (im Folgenden als „COUNT IT GmbH-Gebäude“ bezeichnet) während der vereinbarten Nutzungsdauer zu den hierin beschriebenen Bedingungen für geschäftliche oder private Zwecke (Besprechungen, Präsentationen, Veranstaltungen, o.ä.) zu nutzen.
3.2. (Nutzungsverlängerung) Eine allfällige Nutzung nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ist nach rechtzeitiger Absprache mit dem/der Verantwortlichen der COUNT IT GmbH bei Verfügbarkeit möglich.
3.3. (Parkplatz) Der Nutzungsberechtigte ist nach Verfügbarkeit berechtigt, während der Nutzungsdauer einen Stellplatz auf dem Schotterparkplatz des COUNT IT GmbH-Gebäudes zu nutzen. Punkt 5.1. ist zu beachten.
3.4. (Verlust des Zugangschips) Der Verlust des übergebenen Zugangschips ist dem Nutzungsgeber unverzüglich mitzuteilen und wird mit € 50,- verrechnet.
4. Rechte und Pflichten des Nutzungsgebers
4.1. Die Leistung der COUNT IT GmbH besteht ausschließlich in der Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten samt vereinbartem Inventar in brauchbarem Zustand. Die COUNT IT GmbH trifft keinerlei Verpflichtung zur Betreuung oder Unterstützung (bspw. bei technischen Fragen o.ä.).
4.2. (Bewirtung) Eine allfällige Bewirtung (gegen gesondertes Entgelt) erfolgt in einem üblichen Ausmaß unter Berücksichtigung der angemeldeten Teilnehmer.
4.3. (Schäden) Der Nutzungsgeber haftet nur dann für die Beschädigung, Zerstörung oder den Diebstahl von während der Veranstaltung abgestellten Fahrzeugen sowie für die Beschädigung, der Verlust von Ausrüstungsgegenständen, oder des Fahrzeuginhaltes oder für Schäden aus einem Ausfall des Elektrizitätsnetzes, wenn der Schaden von der COUNT IT GmbH selbst oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde.
5. Weitere Hinweise und Vereinbarungen
5.1. Am Gelände des COUNT IT GmbH-Gebäudes gilt sinngemäß die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der jeweils gültigen Fassung.
5.2. Die COUNT IT GmbH verarbeitet die im Rahmen des Nutzungsvertrages vom Nutzungsberechtigten und allfällig von ihm namhaft gemachten Personen erhaltenen notwendigen Daten. Deren Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Abwicklung dieses Nutzungsvertrages. Zusätzliche Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
Der Eventbereich wird videoüberwacht. Entsprechende Hinweisschilder befinden sich im Eingangsbereich und im Bereich der Bar. Die Aufzeichnungen werden 72 h nach der Aufnahme automatisch gelöscht und sind entsprechend gegen Missbrauch abgesichert. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages erklärt sich der Nutzungsberechtigte mit der Videoüberwachung einverstanden. Es obliegt dem Nutzungsberechtigten seine Gäste über die Videoüberwachung zu informieren.
5.3 Nutzung Defibrillator: Sollte im Notfall ein Defibrillator notwendig sein, ist dieser an der Wand neben dem Küchenbereich zu finden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Ebenso ist eine Entnahme vom Erste Hilfe Kasten dem Nutzungsgeber zu melden.
5.4 Brandschutz: Es liegt eine Brandschutzverordnung vor. Diese ist einzuhalten.
6. Sonstiges
6.1. Der Nutzungsgeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Nutzungsberechtigte gegen die Bestimmungen der Nutzungsvereinbarung verstößt, insbesondere den Zugangschip missbräuchlich verwendet oder Dritten überlässt.
6.2. Erfüllungsort der Nutzungsvereinbarung ist der Ort der gebuchten Räumlichkeiten.
6.3. Für Unternehmer wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der COUNT IT GmbH sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Die COUNT IT GmbH ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Nutzungsberechtigten auch bei jedem anderen in- oder ausländischen Gericht ein-zubringen, in dessen Sprengel der Nutzungsberechtigte seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.